(Bad Aibling, 30.04.2020)
Die Verbreitung des neuartigen Coronavirus ist grundsätzlich ernst zu nehmen und erfordert angemessene Gegenmaßnahmen, jede Regierung unterliegt grundsätzlich dem Handlungsgebot. Dieses wird aber aktuell in Deutschland aktionistisch
und naiv umgesetzt. Bundesweit, insbesondere aber in Bayern, laufen die Regierungen den selbstverschuldeten Entwicklungen nur hinterher und verbreiten Angst und Schrecken zulasten von Gesundheit, Bürgerrechten und wirtschaftlichen
Lebensgrundlagen. Die AfD im Bundestag forderte bereits am 12.02.2020 als erste Fraktion proaktive Maßnahmen zur Infektionsvorsorge.
Wir wurden belächelt. Die Koalition beschwichtigte, sie habe alles im Griff, aber verschlief selbst die Entwicklungen über Monate. Später überschlug sie sich mit der Umsetzung von harten Maßnahmen. Bei ihrem Handeln wirkt sie überfordert
und überspielt dies mit blindem Aktionismus (Shutdown). Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat bereits am 25.03.2020 unter der Drucksache 19/18159 einen entsprechenden
Entschließungsantrag auf Befristung der Feststellung des „Katastrophenfalls“ gem. Art. 115 GG auf vorläufig nur einen Monat eingebracht. Klausurtagung am 29.04./30.04.2020 in Bad Aibling Die Landesgruppe der AfD im Bundestag fordert